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Terms and Conditions

1. Geltung der AGB
Diese allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche mit der BodyFit GbR, Blönriederstraße 5, 88361 Altshausen geschlossenen Verträge, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Nutzung des Studios BodyFit an oben genanntem Standort.
2. Zugang zum Studio

a. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsbeginn Zugang zum Studio über einen QR Code der mittels Smartphone App dem Kunde zur Verfügung gestellt wird. Das Mitglied ist verpflichtet sich auch bei Anwesenheit von Aufsichtspersonen am Check In Terminal anzumelden. Ohne Mitnahme des Codeschlüssels ist der Zutritt ins Studio nicht möglich. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft, 10 er Karte oder Tageskarte und nach Vorweisen des Codeschlüssels am Check In Terminal möglich.
b. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Codeschlüssel das Mitglied Zugang zum Fitness Studio und den gebuchten Leistungen zu folgenden Öffnungszeiten erhält auch wenn keine Aufsichtsperson/Trainer anwesend ist.
Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag von 6.00 Uhr bis 22 Uhr.
c. Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Codeschlüssel nur höchstpersönlich zu verwenden und ihn nicht Dritten zu überlassen. Bei Zutritt zum Studio ist außerdem darauf zu achten keinen Dritten Zugang zum Studio zu gewähren. Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes ist die BodyFit GbR berechtigt eine außerordentliche Kündigung gegenüber dem Mitglied auszusprechen. Jeder Verlust des Codeschlüssels ist der BodyFit GbR unverzüglich zu melden.
d. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
e. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbarem Einfluss von Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
3. Nutzung des Fitnessstudios

a. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des abgeschlossenen Fitnessvertrages berechtigt.
b. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
Wenn Personal anwesend, ist dieses berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Einrichtung, der Ordnung und Sicherheit nötig ist Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

c. Hygienevorschriften:
Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und der Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat des weiteren ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen abzuhalten.
Nutzung der Sauna und des Wellnessbereichs nur nach vorherigem Duschen und Bekleidungsfrei zu den im Studio bekanntgegebenen Zeiten.
Im gesamten Fitnessstudio und Wellnessbereich (auch Wellnessaußenbereich) herrscht Rauchverbot.
Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Sicherheitsvorschriften:
Sämtliche Geräte dürfen nur Ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, inbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
Die BodyFit GbR haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch eigenes Verschulden des Mitglieds oder durch die BodyFit GbR nicht zurechenbares Verhalten Dritter entstehen.
Die Haftung der BodyFit GbR ist ausgeschlossen.
Der Haftungsauschluss gilt nicht bei fahrlässigem oder grob vorsätzlichem Handeln seitens des Studiobesitzers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Mitgebrachte Sachen und Wertgegenstände sind ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen, abschließbaren Spinde zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
Falls das Mitglied den Spind nicht in Anspruch nimmt, wird für den Verlust nicht gehaftet. Eine Haftung für den Verlust im Spind eingeschlossener mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der BodyFit GbR zurückzuführen.

d. Unterlassung von Gefährdungen und Belästigungen
Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigung und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

e. Videoüberwachung
Das Mitglied erklärt sich mit der Aufzeichnung per Videoüberwachung einverstanden. Die Videoaufzeichnungen werden nach 36 Stunden nach Aufzeichnung gelöscht.

f. Getränke
Die BodyFit GbR stellt dem Mitglied unentgeltlich Wasser und/oder ein isotonisches Getränk zur Verfügung. Trotzdem ist das Mitglied berechtigt , nichtalkoholische Getränke mitzubringen. Glasflaschen und Glasbehälter sind jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt.
4. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

Verträge mit festen Laufzeiten laut Mitgliedsvertrag werden für diese bestimmten Zeiträume geschlossen. Die ordentliche Kündigung ist während dieser Grundlaufzeit ausgeschlossen. (12 bzw. 24 Monate).
Die Kündigungsfrist zum Vertragsende beträgt 4 Wochen.
Nach der Grundvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte und unbefristete Zeit. Nach dieser Grundlaufzeit ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich!
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertrages der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zumutbar ist.
Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein kündigen, wenn:
das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages 2 Monate in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird.
Sollte das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags 2 Monate in Verzug sein und der Betrag auch trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet werden, so werden die Beiträge für die Restlaufzeit des Vertrages sofort fällig.
das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 3 dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat.
Das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.

Das Mitglied hat insbesondere ein außerordentliches Kündigungsrecht wenn:

Eine erhebliche Krankheit des Mitgliedes eine weitere Nutzung der Sportgeräte nicht zulässt und deren Ende nicht abzusehen ist. Die außerordentliche Kündigung muss hierbei durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, aus dem ersichtlich ist, dass eine Nutzung des Studios nicht möglich ist.
Das Mitglied den Wohnsitz wechselt und die Anfahrt zum Fitnessstudio mehr als 35 km wäre. Der Wohnsitzwechsel ist mit der Ummeldebestätigung gegenüber der BodyFit GbR nachzuweisen.
Eine Kündigung, gleich ob ordentlich oder außerordentlich, hat schriftlich zu erfolgen. Schriftlich bedeutet in diesem Fall, dass es sich um eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete Erklärung handelt.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim Empfänger an.


6. Sonstiges

a. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen.
b. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1. Eines Monats im voraus zur Zahlung fällig und wird per SEPA Lastschriftmandat vom Konto eingezogen.
c. Das Mitglied hat bei Abschluss des Mitgliedsvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
d. Salavtorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dess übrige Bestimmungen unberührt.
e. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen, ebenso die Änderung der Schriftformklausel.
f. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
g. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.
h. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Mindestalter für einen Mitgliedsvertrag ist 16 Jahre.
i. Die Nutzung des Solariums ist laut gesetzlichen Vorgaben nur Personen über 18 Jahren gestattet.